Den am 31. Oktober 1816 hierselbst ausgebrochenen Brand betreffend
Bey dem Trödler Vanberg in der Mistgasse N. 1132 hierselbst, wohnt der Schreiner Schneider, welcher auf dem Speicher des Vanbergischen Hauses eine Werkstätte angelegt hat. Schneider lieà am Abend des letzten Tages des gewichenen Monates eine brennende Lampe in seiner Werkstätte zurück. Diese zündete zuerst die am Boden liegenden Hobel-Späne, späterhin aber einige Lumpen, welche zur Verminderung des Luftzuges in einige Oeffnungen des Daches gesteckt waren, und so brach in letzterem gegen sieben Uhr Abends Feuer aus. So gefahrvoll dieser Brand in Hinsicht einer groÃen Menge alter Kleidungsstücke und sonstigen alten Hausgeräthes, womit die ganze Stadt angefüllt ist, war, so beschwerlich auch wegen der Enge der letzten, das Löschgeräthe herbeigeschafft und in Thätigkeit gesetzt werden konnte, so wurde doch die Gefahr auf das schleunigste entfernt. Spritzen, Brandleitern, Eimer und Haken waren gleich nach dem Ausbruch des Feuers zur Stelle, und der gute Wille der hiesigen Bürgerschaft bewährte sich hier so wie immer; das Umgreifen der lodernden Flamme wurde durch alle möglichen Anstrengungen gehindert, das bereits angegriffene Dachfenster nicht einmal ganz einge-äschert, und binnen einer halben Stunde das Feuer vollkommen gelöscht.
Wenn sich gleich die gesamte Bürgerschaft thätig bewieÃ, so kann ich doch nicht unbemerkt lassen, daà in Hinsicht ihrer besonderen Anstrengungen und eines ganz ausgezeichneten Eifers, der jüngere Maus aus JakobstraÃe, der jüngere Pumpenmacher Gierlings, der Bierbrauer Maus, der Landbaumeister Leydel und der Uhrmacher Debeffe, ein ganz vorzügliches Lob verdienen, um dessen löbliche Anerkennung ich gehorsamst bitten zu dürfen glaube.
Auch bey dem vorerwähnten Brande, konnte es dem aufmerksamen Beobachter nicht entgehen; wie nöthig eine zweckmäÃig Feuer-Löschordnung, an welcher es hier ganz fehlt, ist. Ich habe diesen Mangel bereits in früherer Zeit mehrmals gerügt, und das Projekt zu einer Brandschutzordnung schon am 15. des vorigen Jahres der zur Prüfung derselben ausersehenen Kommission vorgelegt, von welcher mit Ihrer Zustimmung versehen, der Oberbehörde eingereicht worden ist - ist hierauf nichts verfügt worden, und das ich vermuthen muÃ, daà solcher nicht zur Einsicht einer hochlöblichen Regierung gekommen sey, so werd ich nicht ermangeln eine Abschrift derselben nächstens gehorsamst einzureichen. Wenn bey einem ausbrechenden Brande es auch an allen möglichen Hülfsleistungen nicht fehlt, so kommt es doch alles auf die Ordnung an, womit solchen benutzt und geleitet werden. Fehlt es an einer solchen, so ist leider! wie bey manchem anderen Mangel der Legislation, die Polizei, oder vielmehr des Königlichen Offizienten, das unschuldige Spottblatt bitteren Witzes, oder absichtlich kränkenden ÃuÃerungen. So war es auch bey dem vorerwähnten Brande. Wenn dem Polizeibeamten bey seinen ruhigen Befehlen und Commandos, über die unverdienten Kränkungen, aus welcher Quelle sie auch immerhin flieÃen mögen, sich erhaben fühlt, so genieÃt er doch bey ein und solcher Gelegenheit nicht selten die nöthige Unterstützung seines amtlichen Ansehens, und der hilfeleistenden Bürger mit ihm die Anerkennung seiner Bereitwilligkeit. Ich habe im Vorbeigehen manche ÃuÃerungen bey dem letzten Brande gehört, die dieser Behauptung zum Belege dienten. Den unberufenen betreffenden und tadelnden gibt es bey einer solchen Gelegenheit immer viele, und müÃten diese, da sie demnach in der Regel müÃige Zuschauer abgeben,
Ich werde nicht verhalten, Eurer Königlichen Hochlöblichen Regierung binnen wenig Tagen über diesen Gegenstand meine unmaÃgeblichen Ansichten gehorsamst einzureichen und bitte, den bisherigen Mangel einer zweckmäÃigen Feuerlöschordnung, hochgefälligst abstellen zu wollen.
Bey dem Trödler Vanberg in der Mistgasse N. 1132 hierselbst, wohnt der Schreiner Schneider, welcher auf dem Speicher des Vanbergischen Hauses eine Werkstätte angelegt hat. Schneider lieà am Abend des letzten Tages des gewichenen Monates eine brennende Lampe in seiner Werkstätte zurück. Diese zündete zuerst die am Boden liegenden Hobel-Späne, späterhin aber einige Lumpen, welche zur Verminderung des Luftzuges in einige Oeffnungen des Daches gesteckt waren, und so brach in letzterem gegen sieben Uhr Abends Feuer aus. So gefahrvoll dieser Brand in Hinsicht einer groÃen Menge alter Kleidungsstücke und sonstigen alten Hausgeräthes, womit die ganze Stadt angefüllt ist, war, so beschwerlich auch wegen der Enge der letzten, das Löschgeräthe herbeigeschafft und in Thätigkeit gesetzt werden konnte, so wurde doch die Gefahr auf das schleunigste entfernt. Spritzen, Brandleitern, Eimer und Haken waren gleich nach dem Ausbruch des Feuers zur Stelle, und der gute Wille der hiesigen Bürgerschaft bewährte sich hier so wie immer; das Umgreifen der lodernden Flamme wurde durch alle möglichen Anstrengungen gehindert, das bereits angegriffene Dachfenster nicht einmal ganz einge-äschert, und binnen einer halben Stunde das Feuer vollkommen gelöscht.
Wenn sich gleich die gesamte Bürgerschaft thätig bewieÃ, so kann ich doch nicht unbemerkt lassen, daà in Hinsicht ihrer besonderen Anstrengungen und eines ganz ausgezeichneten Eifers, der jüngere Maus aus JakobstraÃe, der jüngere Pumpenmacher Gierlings, der Bierbrauer Maus, der Landbaumeister Leydel und der Uhrmacher Debeffe, ein ganz vorzügliches Lob verdienen, um dessen löbliche Anerkennung ich gehorsamst bitten zu dürfen glaube.
Auch bey dem vorerwähnten Brande, konnte es dem aufmerksamen Beobachter nicht entgehen; wie nöthig eine zweckmäÃig Feuer-Löschordnung, an welcher es hier ganz fehlt, ist. Ich habe diesen Mangel bereits in früherer Zeit mehrmals gerügt, und das Projekt zu einer Brandschutzordnung schon am 15. des vorigen Jahres der zur Prüfung derselben ausersehenen Kommission vorgelegt, von welcher mit Ihrer Zustimmung versehen, der Oberbehörde eingereicht worden ist - ist hierauf nichts verfügt worden, und das ich vermuthen muÃ, daà solcher nicht zur Einsicht einer hochlöblichen Regierung gekommen sey, so werd ich nicht ermangeln eine Abschrift derselben nächstens gehorsamst einzureichen. Wenn bey einem ausbrechenden Brande es auch an allen möglichen Hülfsleistungen nicht fehlt, so kommt es doch alles auf die Ordnung an, womit solchen benutzt und geleitet werden. Fehlt es an einer solchen, so ist leider! wie bey manchem anderen Mangel der Legislation, die Polizei, oder vielmehr des Königlichen Offizienten, das unschuldige Spottblatt bitteren Witzes, oder absichtlich kränkenden ÃuÃerungen. So war es auch bey dem vorerwähnten Brande. Wenn dem Polizeibeamten bey seinen ruhigen Befehlen und Commandos, über die unverdienten Kränkungen, aus welcher Quelle sie auch immerhin flieÃen mögen, sich erhaben fühlt, so genieÃt er doch bey ein und solcher Gelegenheit nicht selten die nöthige Unterstützung seines amtlichen Ansehens, und der hilfeleistenden Bürger mit ihm die Anerkennung seiner Bereitwilligkeit. Ich habe im Vorbeigehen manche ÃuÃerungen bey dem letzten Brande gehört, die dieser Behauptung zum Belege dienten. Den unberufenen betreffenden und tadelnden gibt es bey einer solchen Gelegenheit immer viele, und müÃten diese, da sie demnach in der Regel müÃige Zuschauer abgeben,
Ich werde nicht verhalten, Eurer Königlichen Hochlöblichen Regierung binnen wenig Tagen über diesen Gegenstand meine unmaÃgeblichen Ansichten gehorsamst einzureichen und bitte, den bisherigen Mangel einer zweckmäÃigen Feuerlöschordnung, hochgefälligst abstellen zu wollen.